Bundesrat (Deutschland)

Bundesrat
— BR —
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Basisdaten
Sitz: Bundesratsgebäude, Berlin Berlin
Legislaturperiode: Ständiges Organ ohne Legislaturperioden
Erste Sitzung: 7. September 1949
Abgeordnete: 69
Aktuelle Legislaturperiode
Vorsitz: Bundesratspräsidentin
Manuela Schwesig, SPD
Erster Vizepräsident
Peter Tschentscher, SPD
Zweite Vizepräsidentin
Anke Rehlinger, SPD
Zusammensetzung des Bundesrats
Website
www.bundesrat.de
Bundesratsgebäude in Berlin
Bundesratsgebäude in Berlin

Der Bundesrat (Abkürzung BR)[1] ist ein Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland. Über den Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes sowie in Angelegenheiten der Europäischen Union mit (Art. 50 GG). Jedes Land ist durch Mitglieder seiner Landesregierung im Bundesrat vertreten. Abhängig von der Bevölkerungsgröße hat jedes Land drei bis sechs Stimmen, die Gesamtzahl beträgt 69 Stimmen. Auf diese Weise werden die Interessen der Länder bei der politischen Willensbildung des Gesamtstaates berücksichtigt.

Der Bundesrat ist ein Ausdruck des Föderalismus und führt eine deutsche Verfassungstradition fort. Weil er an der Gesetzgebung beteiligt ist, kann er politikwissenschaftlich als eine Art zweiter Kammer oder Länderkammer neben dem Bundestag bezeichnet werden. Staatsrechtlich ist der Bundesrat ein Organ sui generis, auch da seine Mitglieder kein eigenes Mandat haben. Wechselt in einem Bundesland die Regierung, zum Beispiel nach einer Landtagswahl, entsendet das Land entsprechend neue weisungsgebundene Mitglieder in den Bundesrat.

Die Bedeutung des Bundesrates im politischen System hängt auch von Machtkonstellationen ab. Nur noch selten haben die Parteien, die im Bundestag eine Koalition bilden und die Bundesregierung stellen, gemeinsam auch eine Mehrheit im Bundesrat. So müssen weitere Parteien für zustimmungspflichtige Gesetze gewonnen werden. In den ersten Jahrzehnten nach Gründung der Bundesrepublik stieg der Anteil dieser Gesetze, die der Zustimmung des Bundesrates bedurften, stark an und damit die Bedeutung einer Mehrheit im Bundesrat. Im Jahr 2006 und danach versuchte man in sogenannten Föderalismus-Reformen, die Zahl der zustimmungspflichtigen Gesetze zurückzudrängen, was aber nicht im erhofften Ausmaß eingetreten ist.[2][3] Die Kompromissfähigkeit ist jedoch im Allgemeinen sehr hoch, sodass nur wenige Gesetze endgültig abgelehnt werden (Vermittlungsausschuss).[2]

  1. Abkürzungsverzeichnis. (PDF; 49 kB) Abkürzungen für die Verfassungsorgane, die obersten Bundesbehörden und die obersten Gerichtshöfe des Bundes. In: bund.de. Bundesverwaltungsamt (BVA), archiviert vom Original am 28. März 2020; abgerufen am 23. Mai 2017.
  2. a b Dietrich Thränhardt: Gesetzgebung. In: Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 7. Aufl. Heidelberg 2013. Andersen, Uwe / Wichard Woyke, abgerufen am 4. Juli 2021.
  3. Statistik. In: Website Bundesrat. Bundesrat, abgerufen am 4. Juli 2021.

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